Die Ergänzungen und Korrekturen sind nach dem für das Diplomatarium geltenden Einteilunsprinzip geordnet - mit einzelnen Ausnahmen. So hat z.B. eine bibliographische Ergänzung im Diplomatarium keine Konsequenzen für die Übersetzung in Danmarks Riges Breve, und Verbesserungen in den Übersetzungen haben nicht immer Konsequenzen für die Originale.
1. Reihe ( 789 - 1249)